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- Artikel-Nr.: 406053
- EAN 4062700870112
Gemäß Pflanzenschutzgesetz dürfen Pflanzenschutzmittel nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung und nur in den zugelassenen Anwendungsgebieten und unter Beachtung der festgesetzten Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten darstellen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Die Anwendung des Produktes im Haus- und Kleingartenbereich ist zulässig.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden.Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Bei Unklarheiten oder Fragen sprechen Sie uns bitte jederzeit, gerne auch telefonisch (0202.8708718), an.
Celaflor Wühlmaus Gas "Arrex", 250 g
Vertreibungsmittel gegen Wühlmäuse und Maulwürfe im Garten.
- Einfache Anwendung
- Vorportionierte Einzelbeutel
- Ganzjährig in allen Kulturen einsetzbar
- Keine Wartezeiten
- Calciumcarbid
- 1 Portionsbeutel (5 g) bei Wühlmäusen, 4 Portionsbeutel (20 g) bei Maulwürfen pro Bau verdeckt in den Garten auslegen.
- Nach Auflösung des Wühlmausgases bildet sich Düngekalk, welcher unschädlich für Boden und Pflanzen ist.
Anwendungsbeschreibung
Vergrämungsmittel gegen Wühlmäuse und Maulwürfe.
Anwendungsempfehlung
Bei diesem Wühlmausgas handelt es sich um ein besonders wirksames Mittel gegen Wühlmäuse und Maulwürfe. Der Wirkstoff Calciumcarbid ist ein gutes Vergrämungsmittel gegen diese Tiere im Garten. Spätestens wenn die eigene Vegetation oder die Nutzpflanzen unter diesen Tieren leiden, entscheiden sich viele für dieses Präparat. Aber auch wenn aus rein optischen Gründen etwas gegen die unterirdischen Tierchen unternommen werden soll, kann dieses Gas helfen. Wühlmäuse und Maulwürfe werden bei Anwendung dieses Produkts nicht getötet, sondern nur vertrieben. Beim Einsatz des Wühlmausgases Arrex werden die Beutel verdeckt in den Gängen ausgelegt und durch das Kontaktieren mit dem feuchten Boden entsteht ein vergrämendes Gasgemisch. Besonders handlich und einfach ist die Vorgehensweise deshalb, da diese Packung aus einzelnen vorportionierten Beuteln zu je 5 Gramm besteht. Ein weiterer toller Vorteil dieses Artikels ist, dass er in allen Kulturen einsetzbar ist und zwar durch das ganze Jahr hindurch. Außerdem gibt es hier keine Wartezeit, da der Wirkstoff sofort reagiert und dadurch auch der gewünschte Erfolg, nämlich die Vertreibung von Wühlmäusen und Maulwürfen, eintritt.
Aufwandmenge und Dosierung
Beim Befall von Wühlmäusen bzw. Schermäusen wird pro Bau 1 Portionsbeutel zu
5 g empfohlen. Bei Maulwürfen hingegen gilt ein Einsatz von 4 Portionsbeuteln pro Bau als empfehlenswert. Wichtig ist, dass die Beutel verdeckt in den Gängen ausgelegt werden.
Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Wirkstoff:
800 g/kg Calciumcarbid
Sicherheitshinweise GHS:
H260: bei Berührung mit Wasser entstehen Gase, die sich spontan entzünden können
H318: verursacht schwere Augenschäden
H315: verursacht Hautreizungen
H335: kann die Atemwege reizen
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten
Zulassungsnummer: 050425-61
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Die Anwendung des Produktes im Haus- und Kleingartenbereich ist zulässig.
Anwendungsauflagen
Pflanzenschutzmittel dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. (gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 und 2 PflSchG) Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen, Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig. Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.
Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen/Indirekte Einträge über Hof und Straßenabläufe verhindern.)
Hinweise zur Lagerung und Entsorgung:
Für Kinder und Haustiere unzugänglich aufbewahren. Getrennt von Getränken, Nahrungs-, Genuss-, und Futtermitteln lagern. Kühl, trocken, frostfrei und nur in der Originalverpackung aufbewahren. Packungen nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen. Inhalt/ Behälter mit eventuellen Produktresten an Sammelstellen für Haushaltschemikalien zuführen.