Belehrung zu Unkrautvernichtern

Käuferinformationsblatt über die Abgabe von
Pflanzenschutzmitteln (PSM) im Versand- und Internethandel
Die Anwendung von PSM muss streng nach den gesetzlichen Vorgaben erfolgen. Das gilt auch für die
übersandten PSM. PSM für die Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich (HuK) sind mit der
Angabe: "Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig" gekennzeichnet.
(Alte HuK-Präparate mit der Kennzeichnung „Anwendung im Haus-und Kleingartenbereich zulässig“
waren bis zum 14.06.2015 verkehrsfähig).
Insbesondere sind die Regelungen des Pflanzenschutzgesetzes in der aktuellen Fassung zu beachten.
Verstöße gegen die Bestimmungen des Pflanzenschutzgesetzes können Ordnungswidrigkeiten
darstellen, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Deshalb sind wir Versandhändler verpflichtet, alle Erwerber über die Anwendung von PSM –
insbesondere über Verbote und Beschränkungen – zu unterrichten.
Die beiliegenden PSM dürfen nur entsprechend ihrer Gebrauchsanleitung angewandt werden.
Führen Sie nur die darin aufgeführten Anwendungen durch, d. h. halten Sie sich streng an die
genannten Anwendungsgebiete, Aufwandmengen, Anwendungsbestimmungen/Auflagen und
Vorsichtsmaßnahmen. Auf folgende Verbote bzw. Beschränkungen wird gesondert hingewiesen:
· PSM dürfen auf Freilandflächen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn diese
landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Für Anwendungen auf anderen Flächen (sogenanntes Nichtkulturland wie z. B. Hofflächen,
Garagenzufahrten, Gehwege) oder für befestigte Flächen benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung
des für Sie zuständigen Pflanzenschutzdienstes.
· Die Lieferung von z. B. Totalherbiziden mit dem Wirkstoff „Glyphosat“ zur Bekämpfung von
Unkraut auf Nichtkulturland erfolgt bei uns nur nach Vorlage einer solchen Ausnahmegenehmigung.
· PSM dürfen nicht in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern und Küstengewässern
angewendet werden. Die in der Gebrauchsanleitung genannten Abstände zu Gewässern wie
Flüssen, Bächen, Seen, Gräben, Gartenteichen sind unbedingt einzuhalten. Gesonderte
Abstandsregelungen gelten in einzelnen Bundesländern.
· Zum Schutz des Grundwassers darf die Anwendung der beiliegenden PSM in Wasserschutzgebieten
dann nicht erfolgen, wenn dies in der Gebrauchsanleitung aufgeführt ist. Angaben,
ob Ihr Garten in einem Schutzgebiet liegt, können Sie bei Ihrer Kreisbehörde erfragen.
· Sind PSM als bienengefährlich gekennzeichnet, dürfen sie grundsätzlich nicht an blühenden
Pflanzen sowie an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden (auf Honigtau an den Pflanzen
achten), angewendet werden. Für die Anwendung innerhalb eines Umkreises von 60 m um
einen Bienenstand innerhalb der Zeit des täglichen Bienenflugs ist die Zustimmung des
Imkers erforderlich.
· Die in der Gebrauchsanleitung angegebenen Hinweise zum Schutz des PSM-Anwenders
(insbesondere Schutzkleidung) sind zu beachten.
Für weitere Fragen erreichen Sie uns unter der Tel.-Nr.: 0202.8708718
E-Mail-Adresse: info@moos-weg.de
im Internet unter: www.moos-weg.de oder
Sie wenden sich direkt an den Pflanzenschutzdienst in Ihrem Bundesland. Informationen finden Sie in
der Rubrik „Service“ unter: www.wasser-und-pflanzenschutz.de

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